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Vorgehen

Informationen

Im Erbfall gibt es verschiedene Aspekte, die Sie als (potentieller) Erbe beachten müssen. Wer sich im Besitze eines Testamentes einer verstorbenen Person befindet, ist verpflichtet, dieses der Erbschaftsbehörde zur Eröffnung einzureichen. Aber auch Themen wie Inventarisierung der Erbschaft zwecks Sicherung und Ausschlagung müssen innert Frist geprüft werden. Im Anschluss gilt es, Informationen für einen Teilungsvertrag zusammenzutragen und zu prüfen, ob Ihre Ansprüche durch eine Verfügung von Todes wegen oder durch eine lebzeitige Schenkung verletzt wurden. Hierzu ist Fachwissen erforderlich. Wir beraten Sie gerne.

Vorgehen

Im Folgenden erläutern wir Ihnen ein mögliches Vorgehen anhand eines beispielhaften Prozesses:

1. Kontaktaufnahme

Sämtliche Ihrer Angaben im Gespräch mit uns stehen unter dem Anwaltsgeheimnis und werden an keine Dritten weitergegeben.

2. Terminvereinbarung und Erstgespräch

Sie können uns vertrauen. Schildern Sie uns die Umstände und wir beraten Sie über die optimale Strategie beim weiteren Vorgehen.

3. Planung Vorgehen & Strategie

Zusammen erstellen wir einen Plan.

4. Verhandlung startet

Wir vertreten Sie und Ihre Position.

5. Prozess

Wir kämpfen für Ihr Anliegen und setzen alles daran, eine möglichst zufriedenstellende und den Rahmenbedingungen gerechte Lösung zu finden.

6. Abschluss

Im Abschlussgespräch evaluieren wir den Prozess und die Lösung.

Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Erfahren Sie mehr über uns und unsere Kanzlei.

Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf!